Seit dem 17. Oktober 2024 ist die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) der EU-Kommission in Kraft getreten. Da der aktualisierte Nachfolger der NIS-Richtlinien einige neue Maßnahmen enthält, die nun eine größere Menge an Einrichtungen betreffen, ist es für Unternehmen wichtig, die neuen Regeln für Cybersicherheit zu kennen und umzusetzen.
Hier erfahren Sie alles, was Sie zur NIS-2-Richtlinie wissen müssen. Wir informieren, was die Überarbeitung des NIS-Gesetzes enthält, wer davon betroffen ist und welche Schritte ergriffen werden müssen, um Compliance-Anforderungen zu erfüllen.
Bei microCAT beschäftigen sich langjährige IT-Sicherheits-Experten wie Markus Stinner täglich mit kosteneffizienten NIS2 Lösungen für unsere Kunden.
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive) ist eine neue EU-Richtlinie, die die Cybersicherheit in der Europäischen Union weiterentwickeln und verstärken soll. Sie baut auf der bisherigen NIS-Richtlinie auf und erweitert deren Geltungsbereich.
Gleichzeitig verschärft sie die Anforderungen an große Unternehmen, mittlere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Ziel ist es, das Cybersicherheitsniveau in Sektoren mit hoher Kritikalität zu erhöhen, Sicherheitsrisiken zu minimieren und die IT-Sicherheit systematisch zu verbessern.
Durch die neuen Vorgaben müssen Unternehmen nicht nur umfassendere Sicherheitsmaßnahmen umsetzen, sondern zudem eine proaktive Rolle im Umgang mit Cyberangriffen einnehmen.
Insbesondere die Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle wird in dem Cybersicherheitsstärkungsgesetz präziser definiert, sodass betroffene Organisationen Vorfälle schneller und transparenter an die zuständigen Behörden weitergeben müssen.
Warum war eine Überarbeitung der NIS-Richtlinie notwendig?
Die digitale Bedrohungslage hat sich in den vergangenen Jahren erheblich verschärft. Cyberkriminelle nutzen zunehmend ausgefeiltere Methoden, um Schwachstellen in der digitalen Infrastruktur von Unternehmen und Behörden auszunutzen. Mit der Überarbeitung der NIS-Richtlinie reagiert die Europäische Kommission, um die Informationssicherheit und digitale Infrastruktur europaweit zu stärken.
Besonders betroffen sind kritische Infrastrukturen (KRITIS), also Sektoren, die für die Gesellschaft essenziell sind, wie Energieversorgung, Transport, Finanzwesen oder Gesundheit. Auch sogenannte sonstige kritische Sektoren wie Post- und Kurierdienste, Anbieter digitaler Dienste wie beispielsweise Online-Marktplätze oder Cloud-Computing-Dienste und Forschungseinrichtungen unterliegen der überarbeiteten Richtlinie.
Die ursprüngliche NIS-Richtlinie hatte zwar erste Standards geschaffen, doch deren Umsetzung variierte stark zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Die neue NIS-2-Richtlinie soll nun für eine einheitlichere und strengere Umsetzung sorgen und damit die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe verbessern. Zusätzlich sieht NIS-2 erstmals, nach dem Vorbild der DSGVO, Bußgelder bei einem Verstoß vor.
Nachdem die Überarbeitung der NIS-Richtlinien im Januar 2023 in Kraft getreten war, hatten EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen.
Was bedeutet NIS-2 im Kontext von KRITIS 2.0?
Parallel zur NIS-2-Richtlinie verfolgt die Bundesregierung die Einführung des neuen KRITIS-Dachgesetzes (KRITIS 2.0). Ziel ist es, physische und digitale Resilienz in besonders sensiblen Bereichen – wie Wasser, Gesundheit oder Energie – miteinander zu verzahnen. Für Unternehmen in diesen Sektoren bedeutet das: Sie müssen technische, organisatorische und physische Sicherheitsmaßnahmen ganzheitlich betrachten.
Wir bei microCAT kombinieren IT-Sicherheitslösungen mit strategischer Beratung, um Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen, auch im Kontext verschärfter KRITIS-Anforderungen.
NIS-2 als Teil einer übergreifenden Cybersecurity-Strategie
Die NIS-2-Richtlinie steht nicht isoliert, sondern ist Bestandteil einer übergreifenden Entwicklung hin zu einer europaweit harmonisierten Sicherheitsarchitektur. Unternehmen sind gefordert, nicht nur auf einzelne Vorgaben zu reagieren, sondern eine ganzheitliche Cybersecurity-Strategie zu entwickeln. Dazu gehört der Aufbau robuster IT-Strukturen, aber auch ein tiefes Verständnis für Bedrohungsszenarien – intern wie extern.
Neben technischen Maßnahmen rückt auch der Faktor Mensch stärker in den Fokus. Schulungen zur Sensibilisierung (Stichwort: User Awareness) werden zu einem essenziellen Bestandteil von Security-Konzepten. Ebenso wichtig: Der Aufbau eines kontinuierlichen Monitorings und Incident-Response-Plans, um auf Angriffe nicht nur zu reagieren, sondern vorausschauend zu handeln.
Wer ist von NIS-2 betroffen?

Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der von NIS betroffenen Unternehmen erheblich. Neben den bereits regulierten kritischen Infrastrukturen sind nun auch viele Unternehmen aus dem Technologiesektor, IKT-Dienste und der öffentlichen Verwaltung betroffen.
Die Richtlinie unterscheidet dabei zwischen wesentlichen Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe oder Bedeutung als besonders schützenswert gelten, und wichtigen Einrichtungen, die ebenfalls regulatorischen Anforderungen unterliegen, jedoch weniger strengen Meldepflichten nachkommen müssen.
Betroffen sind Unternehmen und Organisationen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Beispielsweise müssen Unternehmen mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und mindestens 50 Mitarbeitern die neuen Vorgaben umsetzen.
Darüber hinaus betrifft die Richtlinie auch Unternehmen, die in der Lieferkette kritischer Einrichtungen tätig sind, insbesondere wenn sie IT-Dienstleistungen oder IT-Produkte bereitstellen, die für den Betrieb sensibler Infrastrukturen notwendig sind.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Unternehmen zu verstärkten Maßnahmen für mehr Cybersecurity verpflichtet ist, stellt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Betroffenheitsprüfung für Unternehmen zur Verfügung.
Übersicht – von NIS2 sind folgende Einrichtungen und Unternehmen betroffen:
- Wesentliche Einrichtungen: Dies sind größere und besonders wichtige Organisationen und Unternehmen, die strengen regulatorischen und Meldepflichten unterliegen.
- Wichtige Einrichtungen: Diese Einrichtungen haben ebenfalls regulatorische Anforderungen zu erfüllen, aber weniger strenge Meldepflichten als wesentliche Einrichtungen.
- Unternehmen mit bestimmten Schwellenwerten: Betroffen sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro und mindestens 50 Mitarbeitern.
- Unternehmen in der Lieferkette kritischer Einrichtungen: Insbesondere Anbieter von Dienstleistungen oder Produkten, die für den Betrieb sensibler Infrastrukturen essenziell sind, müssen die Vorgaben umsetzen.
- Regulierte Sektoren: Die Richtlinie gilt für Unternehmen aus den folgenden Bereichen:
- Kritische Infrastrukturen (bereits durch NIS1 reguliert)
- Technologiesektor
- IKT-Dienste (Informations- und Kommunikationstechnologie)
- Öffentliche Verwaltung
Wichtige Quellen:
- BSI – Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/nis-2-regulierte-unternehmen_node.html)
- WKO – Wirtschaftskammer Österreich (https://www.wko.at/it-sicherheit/nis2-uebersicht)
- NIS2 Richtlinie Eur-Lex (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32022L2555&qid=1674579731975&from=EN)

Was passiert bei NIS-2-Verstößen?
Die NIS-2-Richtlinie sieht – ähnlich wie die DSGVO – empfindliche Strafen vor: Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich können die zuständigen Behörden zeitlich befristete Tätigkeitsverbote, Audits oder technische Sofortmaßnahmen anordnen.
Insbesondere in stark regulierten Branchen sollten Unternehmen ihre Rechts- und IT-Abteilungen eng verzahnen, um Compliance-Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Wir bei microCAT beraten Sie hierzu umfassend, rechtssicher und lösungsorientiert.
Cybersecurity entlang der Lieferkette: Neue Pflichten für Drittanbieter

Mit NIS-2 rückt erstmals auch die Cybersicherheit entlang der Supply Chain in den Fokus der EU-Regulierung. Unternehmen, die kritische Infrastrukturen beliefern oder digitale Dienstleistungen erbringen, müssen ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen offenlegen und mitunter vertraglich zusichern. Das betrifft insbesondere IT-Dienstleister, Softwareanbieter oder Rechenzentrumsbetreiber.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt, im Rahmen von Lieferantenbewertungen auch Cyber-Risiken systematisch zu analysieren und Compliance-Vorgaben in SLAs zu verankern. Wir bei microCAT unterstützen Sie dabei, sichere Partnerschaften aufzubauen mit Checklisten, Risikoanalysen und technischen Audits.
Security by Design: Neue Denkweise für sichere IT-Architekturen
Ein zentrales Element der NIS-2-Richtlinie ist der „Security by Design“-Ansatz. Sicherheitsaspekte müssen bereits in der Planungs- und Entwicklungsphase von IT-Systemen mitgedacht werden – nicht erst, wenn Schwachstellen offenkundig sind. Das betrifft unter anderem den Aufbau sicherer Netzwerke, die Absicherung von Schnittstellen und die Auswahl vertrauenswürdiger Technologien.
Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang das Zero-Trust-Prinzip. Es basiert auf der Annahme, dass kein Nutzer oder System per se vertrauenswürdig ist, auch nicht innerhalb des Unternehmensnetzwerks. Jeder Zugriff wird geprüft, jede Berechtigung regelmäßig kontrolliert. Zero Trust bedeutet: Vertrauen ist kein Standard, sondern muss verdient werden.
Typische Bestandteile einer Zero-Trust-Architektur sind:
- Multi-Faktor-Authentifizierung
- Mikrosegmentierung von Netzwerken
- Least Privilege Access (minimale Rechtevergabe)
- Kontinuierliche Überwachung und Protokollierung
Wir bei microCAT unterstützen Unternehmen dabei, Zero Trust effektiv zu implementieren – als strategischen Baustein Ihrer Cyberresilienz.
Die wichtigsten Anforderungen der NIS-2-Richtlinie
Von NIS-2 betroffene Einrichtungen müssen eine Vielzahl neuer Sicherheitsmaßnahmen implementieren. Zentrale Elemente sind die Einführung eines umfassenden Risikomanagements, der Schutz sensibler Daten und der Aufbau eines effektiven Krisenmanagements, um auf Sicherheitsvorfälle besser reagieren zu können. Unternehmen sind angehalten, die Sicherheitsstandards kontinuierlich an den Stand der Technik anzupassen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.
Darüber hinaus wurden die Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle verschärft. Organisationen müssen sicherstellen, dass Cyberangriffe oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen nationalen Behörden und das Incident Response Team (CSIRT) gemeldet werden. Innerhalb von 72 Stunden muss zudem eine genauere Analyse des Vorfalls erfolgen, um dessen Ursachen und Auswirkungen zu bewerten.
Ein weiterer zentraler Punkt der NIS-2-Richtlinie sind die erweiterten Reporting- und Auditpflichten. Unternehmen müssen nicht nur Vorfälle dokumentieren, sondern auch regelmäßig nachweisen, dass ihre Schutzmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dazu gehören technische Nachweise wie Penetration-Tests oder SIEM-Berichte, aber auch organisatorische Nachweise, etwa interne Richtlinien oder Awareness-Trainings.

Viele Unternehmen unterschätzen den Umfang dieser Nachweispflichten und laufen Gefahr, im Ernstfall nicht vorbereitet zu sein. Wir bei microCAT helfen Ihnen, alle Reporting-Anforderungen strukturiert und revisionssicher umzusetzen.
Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, werden die Unternehmen künftig von Aufsichtsbehörden überwacht. Verstöße gegen die Richtlinie können erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Die Strafen können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen.
NIS-2 Compliance ist daher ein ernstzunehmendes Thema, nicht nur um Strafen zu vermeiden, sondern auch um das Unternehmen vor zunehmenden Gefahren im Netz zu schützen.
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der Richtlinie über das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG). Die zentrale Aufsichtsbehörde für die Einhaltung der neuen Vorgaben ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Unternehmen, die unter die neuen Regelungen fallen, müssen sich auf strengere Überwachungsmaßnahmen und intensivere Kontrollen durch die Behörden einstellen.
Besonders betroffen sind Betreiber kritischer Infrastrukturen, die eng mit dem BSI und anderen Behörden zusammenarbeiten müssen. Gleichzeitig wird auch die Rolle des IT-Sicherheitsgesetzes weiter gestärkt, um die Einhaltung der neuen Sicherheitsvorgaben zu gewährleisten.
Risikomanagementmaßnahmen: Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob sie von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind. Falls dies der Fall ist, müssen sie ein umfassendes Sicherheitskonzept entwickeln, das sich an den neuen Anforderungen orientiert. Teil eines erfolgreichen Business Continuity Managements ist daher die Einführung einer robusten IT-Sicherheitsstrategie, die sowohl organisatorische Maßnahmen als auch technische Sicherheitsvorkehrungen und Berichtspflichten umfasst.
Die Implementierung eines effektiven Krisenmanagements ist entscheidend, um bei sicherheitskritischen Vorfällen schnell und angemessen reagieren zu können. Dazu gehören vor allem vorbeugende Maßnahmen wie Penetration Tests, die einen Cyberangriff simulieren, um Schwachstellen zu erkennen.
Unternehmen sollten außerdem ihre IT-Infrastruktur modernisieren und den Schutz personenbezogener Daten durch fortschrittliche Sicherheitslösungen verstärken. Zugänge zu kritischen Daten müssen kontrolliert und vor Missbrauch geschützt werden. microCAT informiert Sie hierzu gern zu den Möglichkeiten für Privileged Access Management (PAM).
Besonders wichtig ist die Einführung des Zero-Trust-Prinzips, das sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf geschützte Systeme erhalten. Durch die Anwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung, Risikoanalysen und regelmäßigen Sicherheitsupdates kann die Gefahr unbefugter Zugriffe erheblich reduziert werden.
Letztendlich liegt der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in einer frühzeitigen Vorbereitung und einer kontinuierlichen Anpassung an neue Cyberbedrohungen. Einen Überblick zu den wichtigsten Maßnahmen können Sie in unserer NIS-2 Checkliste nachlesen.
Unternehmen, die ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen proaktiv anpassen, können nicht nur ihre Cybersicherheit stärken, sondern auch regulatorische Strafen vermeiden. Ein starkes Security Information and Event Management (SIEM) beginnt mit einer umfassenden Vorbereitung, um im Falle eines Cyberangriffs schnell handeln zu können.
Praxisbeispiel: So gelingt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Ein mittelständisches Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, das zu den „wichtigen Einrichtungen“ zählt, stand vor der Herausforderung, seine IT-Infrastruktur auf NIS-2-Konformität zu prüfen. Gemeinsam mit microCAT wurde in einem ersten Schritt eine Betroffenheitsanalyse durchgeführt. Anschließend folgten:
- Aufbau eines individuellen Risikomanagements
- Integration eines SIEM-Systems
- Einführung von PAM-Lösungen (Privileged Access Management)
- Durchführung interner Phishing-Trainings
- Dokumentation aller Maßnahmen für künftige Audits
Das Ergebnis: Die Organisation ist heute nicht nur NIS-2-konform, sondern verfügt über eine resiliente Sicherheitsstruktur, die künftigen Angriffen aktiv vorbeugt.

NIS-2-Compliance mit microCAT – Ihr Partner für nachhaltige Cybersicherheit
microCAT unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie effizient umzusetzen und ihre Cybersicherheitsstrategie nachhaltig zu stärken. Mit einem ganzheitlichen Ansatz bieten wir individuelle Lösungen, die speziell auf die neuen gesetzlichen Vorgaben zugeschnitten sind.
Unsere Experten analysieren Ihre IT-Infrastruktur und entwickeln maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte, die sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfassen. Dazu gehören die Implementierung von Risikomanagementsystemen, der Aufbau robuster Incident-Response-Strategien, Data Loss Prevention, sowie der Schutz vor Cyberangriffen durch modernste Technologien. Dabei setzen wir auf bewährte IT-Services und leistungsstarke IT-Products, um Ihre Sicherheitsanforderungen optimal zu erfüllen.

Mit fortschrittlichen Monitoring- und Authentifizierungslösungen wie Multi-Faktor-Authentifizierung, Zero-Trust-Architekturen und Maßnahmen für ein effektives Security Information and Event Management (SIEM) minimieren wir Sicherheitsrisiken und gewährleisten eine lückenlose Überwachung. Ergänzend dazu bieten wir praxisnahe Schulungen an, um Mitarbeitende für Gefahren wie Phishing, Schadsoftware und Social Engineering zu sensibilisieren.
microCAT setzt auf proaktive Sicherheitsstrategien, um Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Durch regelmäßige Sicherheitsaudits, die kontinuierliche Anpassung an den Stand der Technik umfassende Cybersecurity Services und eine enge Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur den regulatorischen Anforderungen gerecht wird, sondern auch langfristig geschützt bleibt.
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FAQs
Was ist NIS-2?
NIS-2 ist die überarbeitete Version der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS). Sie soll die Cybersicherheitsstandards in der EU verbessern, indem sie strengere Anforderungen an Unternehmen und Organisationen stellt, die kritische Infrastrukturen betreiben.
Wer muss NIS-2 umsetzen?
Die Richtlinie betrifft Unternehmen und Organisationen, die als „wesentliche“ oder „wichtige“ Einrichtungen in bestimmten Sektoren eingestuft werden. Dazu gehören unter anderem große und mittelständische Unternehmen mit hoher Relevanz für die öffentliche Sicherheit und Wirtschaft.
Gibt es eine NIS-2 Zertifizierung?
Nein, eine NIS-2 Zertifizierung im engeren Sinne gibt es nicht. Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit für bestimmte Unternehmen und Organisationen festlegt. Unternehmen, die unter die NIS-2-Richtlinie fallen, müssen Maßnahmen zur Cybersicherheit umsetzen und sich auf mögliche Prüfungen durch die zuständigen Behörden vorbereiten.
Wann tritt NIS-2 in Kraft?
Die NIS-2-Richtlinie ist am 16. Januar 2023 in Kraft getreten. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen.
Was schreibt NIS-2 vor?
NIS-2 verpflichtet betroffene Unternehmen zur Einführung umfassender Cybersicherheitsmaßnahmen, einschließlich Risikomanagement, Meldepflichten und Vorfallreaktion. Dabei spielen passende IT-Services und IT-Products eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung dieser Anforderungen.
Zudem werden strengere Aufsichts- und Durchsetzungsmechanismen eingeführt, um die Einhaltung sicherzustellen.
Welche Sektoren fallen unter NIS-2?
Die Richtlinie betrifft kritische und wichtige Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung und Finanzwesen. Neu hinzugekommen sind unter anderem die Abfallwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und die Herstellung von Elektronik.
Wofür steht NIS in NIS-2?
NIS steht für „Network and Information Security“ (Netzwerk- und Informationssicherheit). Die Richtlinie hat das Ziel, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber Cyberbedrohungen zu stärken.

